Ich bin Evelyne Zuschmann, BA

Ich kümmere mich gern und sorgfältig ums Finanzielle.

Konzentrieren Sie sich zu 100% auf Ihr Unternehmen und ich übernehme gerne für Sie die zeitraubenden und unliebsamen Aufgaben im Rechnungswesen, der Buchhaltung und Lohnverrechnung.

Lebenslauf

  • 1985 in Mistelbach (NÖ) geboren und aufgewachsen
  • 2004 in Wien (HBLA) maturiert
  • 2009 Abschluss meines Studiums „Wirtschaftsberatung“ in Wiener Neustadt und
  • anschließende Aneignung von Praxis in verschiedenen Unternehmen und im sozialen Bereich
  • 2016 Beginn Tätigkeit in einer Steuerberatungskanzlei
  • 2018 erfolgreicher Abschluss der Bilanzbuchhalterprüfung
  • 2023 Ablegung der Prüfung zur Personalverrechnung und öffentliche Bestellung zur Bilanzbuchhalterin
Familienbonus Plus Pauschalierung Kalte Progression One-Stop-Shop Pendlerpauschale
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Einzelunternehmen & Personenunternehmen

Therapeut*innen

Ärzt*innen

Vermietung & Verpachtung

Mein Kernpunkt ist die umfassende, persönliche und zuverlässige Beratung.

Was ich für Sie tun kann

Ich stehe für alle Belange des Rechnungswesens, von der Buchhaltung über die Lohnverrechnung bis zum Abschluss zur Verfügung.

Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für die Berechnung des Gewinnes. Für die Bearbeitung der Buchhaltung werden, die von Ihnen selbst erstellten Ausgangsrechnungen und die erhaltenen Eingangsrechnungen an mich übermittelt und im System eingearbeitet. Weiters wird für die Erfassung der Daten die Zahlungssysteme von Bank, Kassa, Kreditkartensystem sowie auch Depots benötigt. Dafür ist die Digitalisierung ein hilfreiches Tool und ersetzt schrittweise die klassische Papierbuchhaltung. Der Vorteil an papierloser Buchhaltung ist, dass ich für Sie ortsunabhängig bin, und meine Klienten sind in Österreich überall verteilt. Mittels elektronischer Übermittlung und die zeitnahe Verbuchung können die Buchungsintervalle verkürzt werden. Bei Bedarf kann ich für Sie auch das Mahnwesen übernehmen. Natürlich berücksichtige ich auch gerne Klienten, die auf altbewährtes setzen und stehe für persönliche Beratung gerne zur Verfügung.

Abschluss

Auf Basis der erstellten Buchhaltung erstelle ich für Sie die Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Dies ist ein einfaches Verfahren wo die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden.

Wenn ein Unternehmer oder eine Unternehmerin gewisse Umsatzgrenzen überschreiten und eine Kapitalgesellschaft führen, unterliegen sie einer Buchführungspflicht.

Weiters unterstütze ich Sie bei der Anschaffung und Einrichtung der Registrierkasse, die verpflichtend zuzulegen ist, wenn sie die Barumsatzgrenze von € 7.500,00 und die Umsatzgrenze von € 15.000,00 erreichen.

Lohnverrechnung

Lohnverrechnung

Lohnverrechnung ist sehr umfangreich und es sind viele Punkte zu berücksichtigen und zu beachten.

Die Mitteilung aller Informationen sind wichtig, um Probleme, wie z.B. Besuch der Finanzpolizei, Nachzahlungen bei Prüfungen und vieles mehr zu vermeiden. Dazu erhalten Sie umfangreiche Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können:

  • Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen
  • Sämtliche Meldungen an die Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden
  • Monatliche Lohn- & Gehaltsabrechnungen samt Auswertungen (Anzahlungsjournal, Überweisungslisten, Ermittlung der Lohn- & Gehaltsnebenkosten)
  • Abwicklung von Prüfung der Lohnabgaben (GPLA)

Arbeitnehmerveranlagung

In folgenden Fällen liegt die Verpflichtung vor eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben:

  • Es wurden weitere Einkünfte bezogen und überschreiten die Pflichtveranlagungsgrenze von 730 Euro.
  • Im Kalenderjahr wurden zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig bezogen.
  • Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, erhöhter Pensionistenabsetzbetrag oder erhöhter Verkehrsabsetzbetrag wurden zu Unrecht berücksichtigt.
  • Ein Familienbonus Plus, den es seit 2019 gibt, wurde in der Lohnverrechnung berücksichtigt, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen.
  • Die Meldepflicht über Änderungen der Verhältnisse zum Pendlerpauschale wurden nicht erfüllt.
  • Es wurden weitere bestimmte Bezüge, wie Dienstleistungsscheck, Rehabilitationsgeld, Insolvenz-Entgelt-Fonds, u.v.m. ausbezahlt
  • In der Lohnverrechnung wurde ein Freibetragsbescheid berücksichtigt.
  • Wenn ein zu hohes Homeoffice-Pauschale nicht versteuert wurde.
  • Bei Ihnen wurde im Kalenderjahr mehr als 3.000 Euro an Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei berücksichtigt
  • Wenn vom Arbeitgeber ein „Öffi-Ticket“ zur Verfügung gestellt wurde oder die Kosten übernommen wurden, aber die Voraussetzungen dazu nicht vorlagen oder ein zu hoher Betrag unversteuert geblieben ist.

 

Das Finanzamt führt unter gewissen Bedingungen eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch, wenn Informationen von Spenden und Sonderausgaben vorlagen. Falls mehrere Tatbeständige, wie außergewöhnliche Belastungen, Familienbonus, Absetzbetrag für Alleinverdiener vorliegen, so sollte eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden, um in den Genuss der Steuerzuckerl zu kommen.

DANKE für alles!

Frau Zuschmann hat uns mit Kompetenz, Professionalität und Freundlichkeit durch alle Prozesse begleitet. Von Anfang an fühlten wir uns bei ihr sicher aufgehoben. Wir sind ihr sehr dankbar, denn ihre gute Beratung hat wesentlich zu unserem Firmenerfolg beigetragen.

Birgit und Roland Jörgens, Mai 2024

Unternehmerpaar

Absolut empfehlenswert!

Evelyne arbeitet genau, zuverlässig und fristgerecht. Ich bin sehr froh, dass sie mir diese Arbeit abnimmt und kann Evelyne absolut empfehlen.

Barbara H.

Ergotherapeutin
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Standort

Evelyne Zuschmann
Bilanzbuchhaltung
Dorf 7, 9904 Thurn

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Partnerschaft

Ich stehe in Kooperation mit Mag. Werner Hofer Steuerberatung GmbH.