Lebenslauf
Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung ist die Grundlage für die Berechnung des Gewinnes. Für die Bearbeitung der Buchhaltung werden, die von Ihnen selbst erstellten Ausgangsrechnungen und die erhaltenen Eingangsrechnungen an mich übermittelt und im System eingearbeitet. Weiters wird für die Erfassung der Daten die Zahlungssysteme von Bank, Kassa, Kreditkartensystem sowie auch Depots benötigt. Dafür ist die Digitalisierung ein hilfreiches Tool und ersetzt schrittweise die klassische Papierbuchhaltung. Der Vorteil an papierloser Buchhaltung ist, dass ich für Sie ortsunabhängig bin, und meine Klienten sind in Österreich überall verteilt. Mittels elektronischer Übermittlung und die zeitnahe Verbuchung können die Buchungsintervalle verkürzt werden. Bei Bedarf kann ich für Sie auch das Mahnwesen übernehmen. Natürlich berücksichtige ich auch gerne Klienten, die auf altbewährtes setzen und stehe für persönliche Beratung gerne zur Verfügung.
Abschluss
Auf Basis der erstellten Buchhaltung erstelle ich für Sie die Einnahmen- und Ausgabenrechnung. Dies ist ein einfaches Verfahren wo die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden.
Wenn ein Unternehmer oder eine Unternehmerin gewisse Umsatzgrenzen überschreiten und eine Kapitalgesellschaft führen, unterliegen sie einer Buchführungspflicht.
Weiters unterstütze ich Sie bei der Anschaffung und Einrichtung der Registrierkasse, die verpflichtend zuzulegen ist, wenn sie die Barumsatzgrenze von € 7.500,00 und die Umsatzgrenze von € 15.000,00 erreichen.
Lohnverrechnung
Lohnverrechnung
Lohnverrechnung ist sehr umfangreich und es sind viele Punkte zu berücksichtigen und zu beachten.
Die Mitteilung aller Informationen sind wichtig, um Probleme, wie z.B. Besuch der Finanzpolizei, Nachzahlungen bei Prüfungen und vieles mehr zu vermeiden. Dazu erhalten Sie umfangreiche Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können:
Arbeitnehmerveranlagung
In folgenden Fällen liegt die Verpflichtung vor eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben:
Das Finanzamt führt unter gewissen Bedingungen eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch, wenn Informationen von Spenden und Sonderausgaben vorlagen. Falls mehrere Tatbeständige, wie außergewöhnliche Belastungen, Familienbonus, Absetzbetrag für Alleinverdiener vorliegen, so sollte eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden, um in den Genuss der Steuerzuckerl zu kommen.
DANKE für alles!
Frau Zuschmann hat uns mit Kompetenz, Professionalität und Freundlichkeit durch alle Prozesse begleitet. Von Anfang an fühlten wir uns bei ihr sicher aufgehoben. Wir sind ihr sehr dankbar, denn ihre gute Beratung hat wesentlich zu unserem Firmenerfolg beigetragen.
Birgit und Roland Jörgens, Mai 2024
UnternehmerpaarAbsolut empfehlenswert!
Evelyne arbeitet genau, zuverlässig und fristgerecht. Ich bin sehr froh, dass sie mir diese Arbeit abnimmt und kann Evelyne absolut empfehlen.
Barbara H.
ErgotherapeutinSollte ich einmal nicht erreichbar sein, rufe ich umgehend zurück!
Ich stehe in Kooperation mit Mag. Werner Hofer Steuerberatung GmbH.